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Dorner GmbH – Sanitär, Heizung, Flaschnerei - Stand: Januar 2026

 

1.Geltungsbereich

1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, handwerklichen Leistungen und sonstigen Dienstleistungen der Dorner GmbH gegenüber Privat- und Unternehmenskunden.

1.2 Für Verbraucherbauverträge gelten ergänzende Bestimmungen gemäß Abschnitt 10.

1.3 Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn ihnen ausdrücklich schriftlich

oder in Textform zugestimmt wurde.

2.Angebote, Vertragsschluss und Unterlagen

2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche oder textförmige Auftragsbestätigung zustande.

2.2 Zeichnungen, Kalkulationen, technische Unterlagen und Baupläne bleiben unser geistiges Eigentum. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung nicht vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden.

2.3 Technische Angaben wie Maße, Leistungswerte oder Abbildungen sind unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden.

3.Preise, Zahlungsbedingungen und Abschlagszahlungen

3.1 Alle Preise gelten ab Oberteuringen und schließen Arbeits-, Fahrt-, Lade- und Entsorgungszeiten ein, sofern nicht anders vereinbart.

3.2 Rechnungsbeträge sind sofort ohne Abzug fällig.

3.3 Abschlagszahlungen sind nach tatsächlichem Leistungsfortschritt geschuldet. Bereits

geliefertes Material sowie Teilleistungen können gesondert abgerechnet werden.

3.4 Preisanpassungsklausel (Variante C – starke Version):

Wenn sich Material- oder Lohnkosten nach Vertragsschluss wesentlich verändern, ist die Dorner GmbH berechtigt, die Preise anteilig anzupassen. Grundlage hierfür sind nachweisbare und dokumentierte Veränderungen im Einkauf oder in tariflichen Löhnen.

4.Leistungszeit, Verzögerungen und Mitwirkungspflichten

4.1 Leistungsfristen beginnen erst, wenn sämtliche Genehmigungen, Kundenvorleistungen und Anzahlungen vorliegen.

4.2 Verzögert der Auftraggeber benötigte Angaben, Unterlagen oder Zugänge, verlängert sich die Ausführungsfrist entsprechend.

4.3 Bei Verzögerungen durch die Dorner GmbH ist die Haftung auf typische vorhersehbare Schäden begrenzt, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.

4.4 Zusatzleistungen, Änderungen oder nicht vorhersehbare Erschwernisse werden gesondert vergütet.

5.  Gefahrübergang und Lieferung

5.1 Bei Warenlieferungen ohne Montage geht die Gefahr mit Übergabe an den Transporteur auf den Kunden über.

5.2 Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr mit Meldung der Versandbereitschaft über.

5.3 Auf Wunsch kann eine Transportversicherung abgeschlossen werden.

6. Sachmängelhaftung und Gewährleistung

6.1 Der Auftraggeber ist verpflichtet, Leistungen unverzüglich zu prüfen und offensichtliche Mängel innerhalb von 14 Tagen schriftlich anzuzeigen.

6.2 Bei berechtigten Mängeln leisten wir nach Wahl Nachbesserung oder Ersatz.

6.3 Nach zwei erfolglosen Nachbesserungen kann der Kunde mindern oder zurücktreten.

6.4 Verjährungsfristen:

– 5 Jahre: Arbeiten an Bauwerken / fest verbaute Einbauten

– 2 Jahre: sonstige Leistungen

6.5 Keine Gewährleistung besteht bei unsachgemäßer Nutzung, eigenmächtigen Veränderungen oder natürlicher Abnutzung.

7. Haftung

7.1 Unsere Haftung ist, außer bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit oder Personenschäden, auf die Deckungssumme der Betriebshaftpflicht beschränkt.

7.2 Eine Haftung für mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangenen Gewinn wird ausgeschlossen.

7.3 Eine Beweislastumkehr findet nicht statt.

8. Eigentumsvorbehalt

8.1 Alle gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Zahlung Eigentum der Dorner GmbH.

8.2 Bei Weiterverkauf tritt der Kunde seine Forderungen gegenüber Dritten in Höhe unserer offenen Forderungen an uns ab.

8.3 Der Kunde verpflichtet sich, Vorbehaltsware pfleglich zu behandeln und gegen Schäden ausreichend zu versichern.

9. Datenschutz und elektronische Kommunikation

9.1 Personenbezogene Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verarbeitet.

9.2 Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass sämtliche Kommunikation – einschließlich Rechnungen, Auftragsbestätigungen und Schriftverkehr – digital erfolgen kann.

10. Besondere Regelungen für Verbraucherbauverträge

10.1 Dieser Abschnitt gilt, wenn ein Verbraucher Arbeiten an einem Bauwerk beauftragt (z. B. Badumbau, Heizungsanlage, Rohrinstallation).

10.2 Vor Vertragsschluss erhält der Kunde eine verständliche Baubeschreibung.

10.3 Abnahme:

– Der Kunde kann eine förmliche Abnahme verlangen.

– Eine Abnahmefiktion tritt nach 12 Tagen ein, wenn keine wesentlichen Mängel angezeigt werden.

10.4 Widerruf:

– Verbraucher erhalten eine gesetzliche Widerrufsbelehrung.

10.5 Änderungsvereinbarungen:

– Leistungsänderungen bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung.

– Mehr- oder Minderkosten werden transparent dokumentiert.

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

11.1 Erfüllungsort ist Oberteuringen.

11.2 Für Unternehmer ist der Gerichtsstand Oberteuringen.

12. Schlussbestimmungen

Sollten einzelne Regelungen unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.